Die homöopathische Beratung ersetzt keine ärztliche Therapie. Auch besteht für einen Heilpraktiker ein gesetzlich festgelegtes Tätigkeitsverbot für bestimmte Krankheiten.  Mir persönlich ist es sehr wichtig, dass vor meiner Beratung, die Beschwerden schulmedizinisch abgeklärt wurden.


Ich betrachte die Homöopathie nicht als Gegensatz, sondern als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Schulmedizinische Medikamente können parallel eingenommen werden. Eine ärztlich verordnete Therapie sollte nicht einfach unterbrochen werden.  Es ist nur wichtig, dass Sie mich über ihre Medikation informieren, da dies bei der Fallanalyse zu beachten ist.  Dies gilt ebenso für andere Therapien, die parallel stattfinden (Psychotherapie, Akupunktur, Nahrungsergänzungsmittel, Coaching usw.).


Wenn ein Organ völlig zerstört oder eine Organfunktion auf Null reduziert ist, kann die Homoöopathie begleitend eingesetzt werden. Mechanische Hindernisse müssen ggf. zuerst operiert werden.  Falls es eine genau definierte Ursache für eine Erkrankung gibt, sollten diese Heilungshindernisse entfernt werden.

Behandlungsgrenzen der Homöpathie